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Demnächst verfügbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietvertrag

Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des zwischen Paddock Motorbike (im Folgenden "Vermieter") und dem Kunden (im Folgenden "Mieter") geschlossenen Mietvertrags und regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Mietdauer des Motorrads. Änderungen, Ausnahmen oder Zusatzvereinbarungen zu diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert wurden.

Sofern nicht anders angegeben, beinhalten alle Preise unbegrenzte Kilometer und eine Haftpflichtversicherung.

Reservierung und Bezahlung

Für alle Buchungen ist eine gültige Kreditkarte (VISA, MasterCard) zur Bearbeitung erforderlich. Während des Online-Buchungsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, über ein Kreditkarten-Gateway oder per Banküberweisung zu zahlen. Um Ihre Reservierung zu sichern, sind 50% des Gesamtbetrags im Voraus über das Online-Zahlungssystem zu entrichten. Die restlichen 50% werden vor Ort im Geschäft bei der Abholung des Fahrzeugs gezahlt.

Mindestdauer

Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Ein Tag ist ein 24-Stunden-Zeitraum, der zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt beginnt. Wenn Sie das Motorrad mehr als 30 Minuten nach der vereinbarten Rückgabezeit zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt, einen zusätzlichen Miettag zum in der Preisliste aufgeführten Tagessatz in Rechnung zu stellen.

Rückgabepolitik

Ein Miettag umfasst 24 Stunden. – Wenn Sie das Motorrad um 10:00 Uhr abholen, müssen Sie es am vereinbarten Tag vor 10:00 Uhr zurückgeben. Wir bieten keine stundenweisen oder teiltägigen Tarife an. Auch wenn das Motorrad vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben wird, ist der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu zahlen.

Verfügbarkeitsgarantie

Sobald Sie Ihre Reservierung vorgenommen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Dies ist die Garantie für die Verfügbarkeit des reservierten Motorrads. Paddock Motorbike behält sich jedoch das Recht vor, das gewünschte Mietmotorrad jederzeit aufgrund unvorhergesehener Umstände zu ersetzen. Paddock Motorbike ist bestrebt, dass Sie das Ihnen bestätigte Motorrad fahren. Leider kommt es manchmal zu unerwarteten und unkontrollierbaren Situationen, wie z.B. mechanisches Versagen, Kollisionsschäden und Diebstahl. Sollte Paddock Motorbike nicht in der Lage sein, ein bestätigtes Motorrad durch ein anderes Motorrad desselben oder eines ähnlichen Typs zu ersetzen, müssen die Teilnehmer die Differenz erstatten. Dies stellt die maximale Haftung von Paddock Motorbike dar.

Stornierung

Bei der Buchung berechnen wir Ihnen nur die 50% im Voraus und der Rest der Zahlung wird in unserem Geschäft bei der Abholung gemacht. Wenn die Stornogebühr geringer ist als das, was Sie bereits bezahlt haben, erstatten wir Ihre Karte oder behalten das Guthaben, wenn Sie es wünschen.

Wenn Sie Ihre Miete kündigen

  • Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn werden keine Gebühren erhoben.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises berechnet.
  • Zwischen 14 und 8 Tagen vor Mietbeginn werden Ihnen 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 7 und 1 Tag vor Mietbeginn werden Ihnen 80% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
  • Wenn Sie nicht erscheinen, werden Ihnen 100% der Miete berechnet.

Neuprogrammierung

Sie können die Mietdaten einmalig gegen eine Gebühr ändern. Sie müssen uns mindestens 7 Arbeitstage im Voraus informieren und uns die neuen Daten mitteilen, die innerhalb von 12 Monaten nach den ursprünglichen Daten liegen müssen. Der Aufpreis für die Terminänderung beträgt 20% des ursprünglichen Mietpreises, mindestens jedoch 50 Euro.

Höhere Gewalt

Wenn Sie aus Gründen, die sich Ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. Naturkatastrophen, langfristige Streiks, weltweite Gesundheitswarnungen oder Kriege, die Miete nicht antreten können oder unterbrechen müssen:

  • Wenn Ihr Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, behalten wir das von Ihnen gezahlte Geld und schreiben es Ihnen für ein künftiges Mietverhältnis gut.
  • Wenn Ihre Anmietung begonnen hat und unterbrochen werden muss, behalten wir das von Ihnen gezahlte Geld und schreiben Ihnen den nicht genutzten Teil für eine künftige Anmietung gut.

So wird sichergestellt, dass Ihnen nicht das Geld ausgeht, wenn die Dinge nicht so laufen wie geplant. Wir sind hier, um dir zu helfen und deine Roller-Miete so angenehm wie möglich zu gestalten.

Verpflichtungen des Leasingnehmers

Der Mieter hat das Motorrad mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu benutzen, die einschlägigen technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ölstand, Wasserstand, Reifendruck, Reifenprofil und die richtige Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen. Der Mieter hat die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, einzuhalten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Verkehrs- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten, einschließlich des Vorweises eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, einer angemessenen Krankenversicherung sowie eines EU-Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins für die Dauer seines Aufenthalts. Der Mieter haftet für die Zahlung aller Verwaltungsgebühren, Bußgelder und Strafen, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Motorrads anfallen. Paddock Motorbike kann für die Bearbeitung jedes Bußgeldes oder jeder Strafe eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € erheben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad abzuschließen, indem er den Lenker verriegelt, wenn es abgestellt wird. Der Mieter muss das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die eine Betriebsstörung anzeigt, und den Vermieter so schnell wie möglich unter den angegebenen Telefonnummern kontaktieren.

Dem Mieter ist dies untersagt:

  • Die Benutzung des Motorrads durch eine Person, die nicht zuvor im Mietvertrag genehmigt wurde.
  • Zulassung der Benutzung eines Motorrads durch eine Person, die nicht fahrtüchtig ist oder keinen gültigen Führerschein besitzt oder sich in einem fahruntüchtigen Zustand befindet.
  • Das Motorrad selbst zu fahren, ohne dafür qualifiziert zu sein oder ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen.
  • Benutzung des Motorrads unter ungeeigneten Bedingungen
  • Nutzung des Motorrads für gewerbliche Zwecke, den gewinnorientierten Transport von Gütern oder Personen, Kurierdienste oder sonstige vom Vermieter nicht genehmigte berufliche Tätigkeiten.
  • Teilnahme mit dem Motorrad an Motorradveranstaltungen jeglicher Art, einschließlich Übungs- oder Testfahrten bei solchen Veranstaltungen
  • Das Motorrad im Gelände (auf unbefestigten Wegen) oder auf Rennstrecken oder Stränden fahren.
  • Die Verpfändung oder der Verkauf des Motorrads im Ganzen oder in Teilen, seiner Ausrüstung, seines Zubehörs und seiner Dokumentation in einer Weise, die die Eigentumsrechte des Vermieters oder andere Rechte des Vermieters am Motorrad verletzt.
  • Vornahme von technischen Änderungen am Fahrzeug
  • Das Aussehen des Motorrads durch Lackierung, Aufkleber, Folien oder sonstige Elemente zu verändern, die dauerhaft angebracht sind oder das Fahrzeug beschädigen könnten (einschließlich selbstklebender Halterungen für Kameras oder anderes Zubehör).
  • Das Motorrad ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters aus dem Gebiet der Kanarischen Inseln zu entfernen.
  • Es ist ausdrücklich untersagt, das Motorrad ohne schriftliche Genehmigung auf andere Inseln zu transportieren.

Verpflichtungen und Haftung des Leasingnehmers

Der Mieter nimmt das Motorrad in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und sauberen Zustand entgegen. Der Mieter erhält außerdem die Fahrzeugpapiere und das Werkzeug. Der Mieter erkennt bestehende Schäden nur dann an und akzeptiert sie, wenn diese im Rahmen des Übergabeverfahrens schriftlich im Schadensprotokoll festgehalten werden. Sollte aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, während der Mietdauer eine Reparatur erforderlich sein, um die Funktionsfähigkeit oder die Verkehrstauglichkeit des Motorrads sicherzustellen, muss der Mieter vor Durchführung der Reparatur die Zustimmung des Vermieters einholen. Sonstige Ansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden oder Verlust des Mieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters zurückzuführen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen entstehen, unbeschadet der Haftungsbeschränkungen, die sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsschutz ergeben, sofern diese anwendbar sind.

Haftung des Mieters für Schäden

Vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe des Motorrads. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter selbst bei geringster Fahrlässigkeit/Nachlässigkeit für das Verschwinden (einschließlich Verlust oder Beschlagnahme) des Motorrads, sowie für alle Schäden (wie Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung und wertmindernde Schäden am Motorrad), die während der Mietdauer über den normalen Verschleiß des Motorrads hinaus entstehen. Im Falle von Schäden am gemieteten Motorrad haftet der Mieter für die tatsächlich entstandenen oder durch ein Gutachten festgestellten Reparatur-, Rechnungs- und Rückführungskosten sowie für die Gutachterkosten, den technischen und Marktwertverlust bis zur Höhe der gewählten Selbstbeteiligungsoption.

Der Mieter haftet allein für Schäden an den Reifen (Reifenpannen), die während der Mietdauer entstehen. Die Kosten für den Austausch des beschädigten Reifens gehen zu Lasten des Mieters, auch wenn der Schaden erst bei der Rückgabe des Motorrads festgestellt wird. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach dem Verschleißgrad des ausgetauschten Reifens. Beispiel: Wenn der Austausch des Reifens 150 € kostet und der alte Reifen noch ein Profil von 50% aufwies, muss der Mieter 50% der Kosten übernehmen, d. h. in diesem Fall 75 €.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch das Fahren im Gelände, auf Rennstrecken oder an Stränden entstehen. Er haftet ebenfalls für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Ebenso haftet der Mieter in vollem Umfang für offensichtlichen übermäßigen Verschleiß (Reifen/Kupplung) aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Manövern wie absichtlichen Drifts, Beschleunigungsmanövern mit Traktionsverlust ("Burnouts") oder ähnlichen Praktiken. Bei auf diese Weise verursachten Schäden ist die Höhe des Schadens nicht durch die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung begrenzt.

Der Mieter haftet außerdem für Schäden und den Verlust des gemieteten Zubehörs (GoPro, Helme, Motorradbekleidung, Schlüssel) in Höhe des gesamten entstandenen Schadens.

Wird das Motorrad aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer vom Mieter verursachten Handlung fahruntüchtig oder unbrauchbar, hat der Mieter für die restliche Mietdauer keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Außerdem hat er in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Anforderungen im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens

Bei Beschädigung oder Verlust sowie bei Panne oder Unfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste dürfen nur mit Zustimmung von Paddock Motorbike in Anspruch genommen werden. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Es werden Beweise gesichert (Zeugen, Streckenmarkierungen, etc.), die Personalien der Beteiligten aufgenommen und alles getan, was zur richtigen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldeingeständnis abzugeben oder sonstige Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

Versicherungsschutz

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Schadens am Motorrad die finanzielle Verantwortung bis zur Höhe der von ihm gewählten Versicherungsoption (Basis- oder beschränkte Haftung) zu übernehmen. Die bei Paddock Motorbike hinterlegte Kaution dient als Sicherheit für die Zahlung. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz der beschränkten Haftpflichtversicherung in folgenden Fällen schadenersatzpflichtig bleibt:

  1. Wenn Sie die Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung, wie sie im Abschnitt "Pflichten des Mieters" festgelegt sind, nicht einhalten.
  2. den Ort des Unfalls, in den er verwickelt war, verlässt
  3. vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden
  4. Überschreitung der vereinbarten Mietdauer entgegen dem Vertrag.

Basis-Haftpflichtversicherung

Die Versicherung Die im Mietpreis inbegriffene Grundversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, die Folgendes umfasst:

  1. Nur Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Falle einer Beschädigung, eines Unfalls, eines Brandes oder eines Diebstahls haftet der Fahrer des Fahrzeugs für alle Kosten, die durch die Beschädigung oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen.
  2. Haftpflichtversicherung mit voller Deckung im Falle eines Unfalls. Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000 € pro Unfall.
  3. Diese Klauseln können in den folgenden Fällen unwirksam werden:
    - Das Fahrzeug wird unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen geführt.
    - Das Fahrzeug wird an Orten gefahren, die vom Vermieter nicht genehmigt sind, d.h. im Gelände, auf Waldwegen, auf unbefestigten Straßen, am Strand oder auf einer Rennstrecke.
    - Der Mieter kommt einer der im Abschnitt "Pflichten des Mieters" genannten Verpflichtungen nicht nach.

Versicherung mit beschränkter Haftung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckungssumme ist bei der Anmietung optional; die Kosten hängen vom jeweiligen Motorrad ab. Es handelt sich um eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von 1.200 € bzw. 2.000 € je nach Modell, die Folgendes umfasst:

  1. Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs bei Beschädigung, Unfall, Brand oder Diebstahl, mit einer Selbstbeteiligung von 1200/2000 €. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Fahrzeugs für die Zahlung von bis zu €1200/2000 der Kosten verantwortlich ist, die durch die Beschädigung oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen. Der Rest wird von der Versicherung gedeckt.
  2. Haftpflichtversicherung mit voller Deckung bei Unfällen. Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000 € pro Unfall.
  3. Der Fahrer ist der einzige, der versichert ist.
  4. Diese Klauseln können in den folgenden Fällen unwirksam werden:
    1. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen.
    2. Fahren an Orten, die vom Vermieter nicht genehmigt sind, d.h. Off-Road, Waldwege, unbefestigte Straßen, Strände oder Rennstrecken.
    3. Der Mieter kommt einer der in Abschnitt 6 genannten Verpflichtungen nicht nach.

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer angemessenen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.

Die Rückkehr des Motorrads

Das Motorrad muss ohne äußerlich sichtbare Mängel zurückgegeben werden. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietdauer am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit in demselben Zustand zurückzugeben, einschließlich aller Fahrzeugpapiere, Werkzeuge und Zubehörteile. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen diese Bedingungen in schwerwiegender Weise verstößt, falsche Angaben macht oder sonstige Umstände vorliegen, die die Fortsetzung der Vermietung unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Mieter das Motorrad unverzüglich zurückzugeben, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte. Zu den schwerwiegenden Gründen zählen insbesondere falsche Angaben des Mieters zu seiner Person, Angaben zur Bonität sowie ein schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad unverzüglich, d. h. vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, zurückzugeben. Das Recht des Mieters auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die finanzielle Verantwortung für alle Verkehrsverstöße zu übernehmen, die mit dem gemieteten Motorrad während des Mietzeitraums begangen werden. Alle Bußgelder werden von Paddock Motorbike mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 € belegt.
  2. Der Mieter akzeptiert die Zahlung einer Gebühr von 15 Euro pro Motorrad für Abholungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Paddock Motorbike (d.h. an Wochenenden und/oder nationalen und lokalen Feiertagen). Diese Gebühr ist direkt an den Vermieter zu zahlen, der den Antrag des Mieters auf Durchführung der Aktivität außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Paddock Motorbike bearbeitet.
  3. Bei Verlust der Fahrzeugpapiere muss der Mieter 100 Euro als Kosten für die Neuausstellung zahlen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten zu übernehmen, wenn das Motorrad ungewöhnlich verschmutzt ist und eine professionelle Reinigung erforderlich macht.
  5. Der Mieter muss das Motorrad mit dem gleichen Tank zurückgeben, wie er es erhalten hat. Andernfalls wird ein Zuschlag von 15 € zusätzlich zu den Kraftstoffkosten berechnet.
  6.  Wird die Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen.
  7. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Motorradschlüssel trägt der Mieter die Kosten für deren Ersatz, die Programmierung, die Rückholung des Fahrzeugs sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit erforderlich sind.
  8. Sollte während der Mietdauer eine Fehleranzeige aufleuchten, muss der Mieter das Motorrad anhalten, sobald dies gefahrlos möglich ist, und sich unverzüglich mit Paddock Motorbike in Verbindung setzen. Fährt er weiter und verursacht dadurch zusätzliche Schäden, haftet er für diese, auch wenn sie nicht durch die abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind.
  9. Wird das Motorrad aufgrund einer dem Mieter zuzurechnenden Handlung stillgelegt, von der zuständigen Behörde beschlagnahmt oder in ein Depot überführt, trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Abschleppung, die Einlagerung, den Transport, Bußgelder sowie jeglichen Paddock Motorbike entstandenen wirtschaftlichen Schaden, einschließlich des Einnahmeausfalls aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs.

Genehmigung für zusätzliche Belastungen

Der Mieter ermächtigt Paddock Motorbike ausdrücklich, die entsprechenden Beträge von der als Sicherheit hinterlegten Kredit- oder Debitkarte abzubuchen oder die hinterlegte Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, sofern aus diesem Vertrag noch ausstehende Beträge bestehen, darunter unter anderem Schäden am Fahrzeug oder dessen Zubehör, Selbstbehalte der Versicherung, Kraftstoff, außerordentliche Reinigung, Verlust von Schlüsseln oder Unterlagen, Bußgelder, Strafen, Verwaltungsgebühren, verspätete Rückgabe, Mautgebühren, Transportkosten oder sonstige Verstöße gegen die Mietbedingungen. Diese Belastungen werden durch Rechnungen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder sonstige Belege ordnungsgemäß nachgewiesen.

Datenschutz

Die vom Mieter bereitgestellten personenbezogenen Daten werden von Paddock Motorbike zum Zweck der Abwicklung der Reservierung, des Abschlusses des Mietvertrags, der Erfüllung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen und der Bearbeitung von Vorfällen im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte. Der Mieter kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit durch einen Antrag an Paddock Motorbike über die bereitgestellten Kontaktkanäle ausüben.

Anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem in Spanien geltenden Recht und ist entsprechend auszulegen.

Kommunikation

Der Mieter verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Kontaktdaten anzugeben und sicherzustellen, dass die angegebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse während der Mietdauer erreichbar sind. Jede Mitteilung von Paddock Motorbike an diese Kontaktdaten gilt als ordnungsgemäß zugestellt.

Vergessene Gegenstände

Paddock Motorbike haftet nicht für persönliche Gegenstände, die der Mieter auf dem Motorrad oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens zurückgelassen hat. Sollte ein Gegenstand gefunden werden, wird dieser für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen verwahrt. Die Kosten für den Versand oder die Rückgabe gehen zu Lasten des Mieters.

Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe

Der Mieter erklärt, das Motorrad bei der Übergabe geprüft und es in einwandfreiem Betriebszustand sowie in sauberem und gepflegtem Zustand übernommen zu haben, mit Ausnahme der Schäden, die ausdrücklich im Übergabeprotokoll aufgeführt sind. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Mieter mit dem Zustand des Fahrzeugs und des übergebenen Zubehörs einverstanden.

Druck- und Berechnungsfehler

Paddock Motorbike behält sich das Recht vor, Druck- oder Rechenfehler jederzeit zu korrigieren.