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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietvertrag
Diese Mietbedingungen sind integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen Fahrerlager-Motorrad (Vermieter), im Folgenden Paddock Motorbike genannt, und dem Kunden (Mieter), der die Nutzung der Motorräder regelt. Rechte auf Abweichungen, Variationen oder ergänzende Bestimmungen, die nur in schriftlicher Form gültig sind, bleiben vorbehalten.
Sofern nicht anders angegeben, sind in allen Preisen unbegrenzte Kilometer, Haftpflichtversicherung und die örtliche IGIC-Steuer enthalten.
Reservierung und Bezahlung
Für alle Buchungen ist eine gültige Kreditkarte (VISA, MasterCard) zur Bearbeitung erforderlich. Während des Online-Buchungsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, über ein Kreditkarten-Gateway oder per Banküberweisung zu zahlen. Um Ihre Reservierung zu sichern, sind 50% des Gesamtbetrags im Voraus über das Online-Zahlungssystem zu entrichten. Die restlichen 50% werden vor Ort im Geschäft bei der Abholung des Fahrzeugs gezahlt.
Mindestdauer
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Ein Tag ist ein 24-Stunden-Tag, der zu dem auf dem Mietvertrag angegebenen Datum und Uhrzeit beginnt. Wenn Sie das Motorrad mehr als 30 Minuten nach der geplanten Rückgabezeit zurückgeben, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen einen weiteren Miettag zu dem in der Preisliste angegebenen Tagessatz in Rechnung zu stellen.
Rückgabepolitik
Ein Miettag umfasst 24 Stunden. - Wenn Sie Ihr Fahrrad um 10:00 Uhr abholen, müssen Sie es bis 10:00 Uhr am vereinbarten Tag zurückgeben. Wir bieten keine Stunden- oder Halbtagestarife an. Auch wenn das Fahrrad vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird, muss der vertraglich vereinbarte Mietbetrag in voller Höhe bezahlt werden.
Verfügbarkeitsgarantie
Sobald Sie Ihre Reservierung vorgenommen haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Dies ist die Garantie für die Verfügbarkeit des reservierten Motorrads. Paddock Motorbike behält sich jedoch das Recht vor, das gewünschte Mietmotorrad jederzeit aufgrund unvorhergesehener Umstände zu ersetzen. Paddock Motorbike ist bestrebt, dass Sie das Ihnen bestätigte Motorrad fahren. Leider kommt es manchmal zu unerwarteten und unkontrollierbaren Situationen, wie z.B. mechanisches Versagen, Kollisionsschäden und Diebstahl. Sollte Paddock Motorbike nicht in der Lage sein, ein bestätigtes Motorrad durch ein anderes Motorrad desselben oder eines ähnlichen Typs zu ersetzen, müssen die Teilnehmer die Differenz erstatten. Dies stellt die maximale Haftung von Paddock Motorbike dar.
Stornierung
Bei der Buchung berechnen wir Ihnen nur die 50% im Voraus und der Rest der Zahlung wird in unserem Geschäft bei der Abholung gemacht. Wenn die Stornogebühr geringer ist als das, was Sie bereits bezahlt haben, erstatten wir Ihre Karte oder behalten das Guthaben, wenn Sie es wünschen.
Wenn Sie Ihre Miete kündigen
- Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn werden keine Gebühren erhoben.
- Zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises berechnet.
- Zwischen 14 und 8 Tagen vor Mietbeginn werden Ihnen 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
- Zwischen 7 und 1 Tag vor Mietbeginn werden Ihnen 80% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
- Wenn Sie nicht erscheinen, werden Ihnen 100% der Miete berechnet.
Neuprogrammierung
Sie können die Mietdaten einmalig gegen eine Gebühr ändern. Sie müssen uns mindestens 7 Arbeitstage im Voraus informieren und uns die neuen Daten mitteilen, die innerhalb von 12 Monaten nach den ursprünglichen Daten liegen müssen. Der Aufpreis für die Terminänderung beträgt 20% des ursprünglichen Mietpreises, mindestens jedoch 50 Euro.
Höhere Gewalt
Wenn Sie aus Gründen, die sich Ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. Naturkatastrophen, langfristige Streiks, weltweite Gesundheitswarnungen oder Kriege, die Miete nicht antreten können oder unterbrechen müssen:
- Wenn Ihr Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, behalten wir das von Ihnen gezahlte Geld und schreiben es Ihnen für ein künftiges Mietverhältnis gut.
- Wenn Ihre Anmietung begonnen hat und unterbrochen werden muss, behalten wir das von Ihnen gezahlte Geld und schreiben Ihnen den nicht genutzten Teil für eine künftige Anmietung gut.
So wird sichergestellt, dass Ihnen nicht das Geld ausgeht, wenn die Dinge nicht so laufen wie geplant. Wir sind hier, um dir zu helfen und deine Roller-Miete so angenehm wie möglich zu gestalten.
Verpflichtungen des Leasingnehmers
Der Mieter hat das Motorrad mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen, die einschlägigen technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen zu beachten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Reifenprofil und korrekte Antriebskettenspannung sind vom Mieter während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen. Der Mieter hat die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, einzuhalten. Der Mieter ist für die Einhaltung der fahr- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften verantwortlich und muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, einer ausreichenden Krankenversicherung sowie eines EU-Führerscheins oder eines internationalen Führerscheins sein. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Zahlung aller Verwaltungsgebühren, Bußgelder und Strafen, die sich aus der Nutzung des Motorrads ergeben. Es steht dem Vermieter frei, eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro pro Strafe zu erheben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad abzuschließen, indem er den Lenker verriegelt, wenn es abgestellt wird. Der Mieter muss das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die eine Betriebsstörung anzeigt, und den Vermieter so schnell wie möglich unter den angegebenen Telefonnummern kontaktieren.
Dem Mieter ist dies untersagt:
- Die Benutzung des Motorrads durch eine Person, die nicht zuvor im Mietvertrag genehmigt wurde.
- Zulassung der Benutzung eines Motorrads durch eine Person, die nicht fahrtüchtig ist oder keinen gültigen Führerschein besitzt oder sich in einem fahruntüchtigen Zustand befindet.
- Das Motorrad selbst zu fahren, ohne dafür qualifiziert zu sein oder ohne einen gültigen Führerschein zu besitzen.
- Benutzung des Motorrads unter ungeeigneten Bedingungen
- Nutzung des Motorrads zu gewerblichen Zwecken
- Teilnahme mit dem Motorrad an Motorradveranstaltungen jeglicher Art, einschließlich Übungs- oder Testfahrten bei solchen Veranstaltungen
- Benutzen Sie das Motorrad im Gelände (ungepflasterte Straßen) oder auf Rundkursen oder an Stränden.
- Die Verpfändung oder der Verkauf des Motorrads im Ganzen oder in Teilen, seiner Ausrüstung, seines Zubehörs und seiner Dokumentation in einer Weise, die die Eigentumsrechte des Vermieters oder andere Rechte des Vermieters am Motorrad verletzt.
- Vornahme von technischen Änderungen am Fahrzeug
- Veränderung des Aussehens des Fahrzeugs, insbesondere der Lackierung, Aufkleber, Klebefolien oder verschiedener Medien (GoPro usw.). In diesem Fall steht es dem Vermieter frei, die entsprechende Reinigungsgebühr zu berechnen.
- Reisen mit dem Motorrad in afrikanische Länder, z. B. Marokko.
- Reisen mit dem Motorrad zu anderen Inseln ohne vorherige Ankündigung.
Verpflichtungen und Haftung des Leasingnehmers
Der Mieter hat das Motorrad in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren und sauberen Zustand zu übergeben. Der Mieter erhält auch die Fahrzeugpapiere und das Werkzeug. Vorhandene Schäden sind vom Mieter nur dann anzuerkennen und zu akzeptieren, wenn sie im Rahmen der Übergabe schriftlich auf dem Schadensformular festgehalten werden. Sind während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, Reparaturen zur Sicherstellung der Funktion oder zur Erhaltung der Verkehrstauglichkeit des Motorrades erforderlich, so hat der Mieter vor Durchführung der Reparatur die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen. Die Haftung des Mieters für Verzug und Nichterfüllung ist auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Haftung des Mieters für Schäden
Vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe des Motorrads haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für jede noch so kleine Nachlässigkeit/Unachtsamkeit in Bezug auf das Verschwinden (einschließlich Verlust oder Beschlagnahmung) des Motorrads sowie für alle Schäden (wie Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch und Schäden, die den Wert des Motorrads mindern), die während der Mietzeit über den Rahmen der normalen Abnutzung des Motorrads hinausgehen. Bei Schäden am gemieteten Motorrad haftet der Mieter für die tatsächlich entstandenen oder durch ein Sachverständigengutachten festgestellten Reparatur-, Abrechnungs- und Rückführungskosten sowie für die Gutachterkosten, die Minderung des technischen Wertes und des Marktwertes bis zur Höhe der gewählten Schadensselbstbeteiligung. Für geringfügige Schäden trägt der Mieter die Beweislast.
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für eventuelle Schäden an den Reifen (Reifenpannen) während der Mietzeit. Der Ersatz des beschädigten Reifens geht zu Lasten des Mieters, auch wenn der Schaden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Motorrads festgestellt wird. Der Wert des Reifens wird nach dem Profil des verbleibenden Reifens berechnet. Ein Beispiel: Wenn der Ersatz des Reifens 150 € kostet und der alte Reifen noch ein Profil von 50% hatte, muss der Mieter 50% der Kosten bezahlen, d. h. in diesem Fall 75 €.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahren im Gelände, auf Rennstrecken oder am Strand entstehen. Er haftet auch für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Auch für offensichtlichen unverhältnismäßigen Verschleiß (Reifen/Kupplung) durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. "Burnouts") haftet der Mieter in voller Höhe. Bei derartigen Schäden ist die Höhe des Schadens nicht durch die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung begrenzt.
Der Mieter haftet auch für Schäden und den Verlust von gemietetem Zubehör (Gopro, Helme, Motorradbekleidung, Schlüssel) in Höhe des Gesamtbetrags des verursachten Schadens.
Wird das Motorrad aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer vom Mieter verursachten Handlung fahruntüchtig oder unbrauchbar, hat der Mieter für die restliche Mietdauer keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Außerdem hat er in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Anforderungen im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens
Bei Beschädigung oder Verlust sowie bei Panne oder Unfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste dürfen nur mit Zustimmung von Paddock Motorbike in Anspruch genommen werden. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Es werden Beweise gesichert (Zeugen, Streckenmarkierungen, etc.), die Personalien der Beteiligten aufgenommen und alles getan, was zur richtigen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldeingeständnis abzugeben oder sonstige Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
Versicherungsschutz
Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Schadens am Motorrad die finanzielle Verantwortung bis zur Höhe der von ihm gewählten Versicherungsoption (Basis- oder beschränkte Haftung) zu übernehmen. Die bei Paddock Motorbike hinterlegte Kaution dient als Sicherheit für die Zahlung. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz der beschränkten Haftpflichtversicherung in folgenden Fällen schadenersatzpflichtig bleibt:
- Wenn Sie die Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung, wie sie im Abschnitt "Pflichten des Mieters" festgelegt sind, nicht einhalten.
- den Ort des Unfalls, in den er verwickelt war, verlässt
- vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden
- Überschreitung der vereinbarten Mietdauer entgegen dem Vertrag.
Basis-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung Die im Mietpreis inbegriffene Grundversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug, die Folgendes umfasst:
- Nur Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Falle einer Beschädigung, eines Unfalls, eines Brandes oder eines Diebstahls haftet der Fahrer des Fahrzeugs für alle Kosten, die durch die Beschädigung oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen.
- Haftpflichtversicherung mit voller Deckung im Falle eines Unfalls. Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000 € pro Unfall.
- Diese Klauseln können in den folgenden Fällen unwirksam werden:
- Das Fahrzeug wird unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen geführt.
- Das Fahrzeug wird an Orten gefahren, die vom Vermieter nicht genehmigt sind, d.h. im Gelände, auf Waldwegen, auf unbefestigten Straßen, am Strand oder auf einer Rennstrecke.
- Der Mieter kommt einer der in Abschnitt 6 genannten Verpflichtungen nicht nach.
Versicherung mit beschränkter Haftung
Die Haftpflichtversicherung ist fakultativ und muss zum Zeitpunkt der Anmietung abgeschlossen werden. Sie kostet 6€ pro Miettag und ist eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von 1200€/2000€ je nach Modell, die folgende Leistungen umfasst:
- Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs bei Beschädigung, Unfall, Brand oder Diebstahl, mit einer Selbstbeteiligung von 1200/2000 €. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Fahrzeugs für die Zahlung von bis zu €1200/2000 der Kosten verantwortlich ist, die durch die Beschädigung oder den Totalverlust des Fahrzeugs entstehen. Der Rest wird von der Versicherung gedeckt.
- Haftpflichtversicherung mit voller Deckung bei Unfällen. Deckt Fahrzeuge, Fahrer und Insassen bis zu 50.000.000 € pro Unfall.
- Der Fahrer ist der einzige, der versichert ist.
- Diese Klauseln können in den folgenden Fällen unwirksam werden:
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen.
- Fahren an Orten, die vom Vermieter nicht genehmigt sind, d.h. Off-Road, Waldwege, unbefestigte Straßen, Strände oder Rennstrecken.
- Der Mieter kommt einer der in Abschnitt 6 genannten Verpflichtungen nicht nach.
Die Rückkehr des Motorrads
Das Motorrad muss ohne äußerlich erkennbare Mängel zurückgegeben werden. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit im gleichen Zustand mit allen Fahrzeugpapieren, Werkzeugen und Zubehör zurückzugeben. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt ist, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar macht. Zwingende Gründe sind insbesondere unrichtige Angaben zur Person des Mieters, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung. Im Falle einer fristlosen Kündigung muss das Mietmotorrad unverzüglich, d.h. vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, zurückgegeben werden. Das Recht des Mieters, Schadensersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die finanzielle Verantwortung für alle Verkehrsverstöße zu übernehmen, die mit dem gemieteten Motorrad während des Mietzeitraums begangen werden. Alle Bußgelder werden von Paddock Motorbike mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 € belegt.
- Der Mieter akzeptiert die Zahlung einer Gebühr von 15 Euro pro Motorrad für Abholungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Paddock Motorbike (d.h. an Wochenenden und/oder nationalen und lokalen Feiertagen). Diese Gebühr ist direkt an den Vermieter zu zahlen, der den Antrag des Mieters auf Durchführung der Aktivität außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Paddock Motorbike bearbeitet.
- Bei Verlust der Fahrzeugpapiere ist der Mieter verpflichtet, 100 Euro an Ersatzkosten zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten zu zahlen, wenn das Motorrad stark verschmutzt ist.
- Der Mieter muss das Motorrad mit dem gleichen Tank zurückgeben, wie er es erhalten hat. Andernfalls wird ein Zuschlag von 15 € zusätzlich zu den Kraftstoffkosten berechnet.
- Wird die Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen.
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer angemessenen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung.
Druck- und Berechnungsfehler
Paddock Motorbike behält sich das Recht vor, Druck- oder Rechenfehler jederzeit zu korrigieren.